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Nutzungsüberlassung von Sportanlagen - Umsatzsteuer, Heft 8/2003

BBi 2003, 4 Heft 8 v. 3.8.2003

Umsätze aus dem Betrieb von Tennisanlagen, Golfplätzen, Minigolfanlagen und anderen Sport- und Spielanlagen sind zur Gänze mit 20 % USt zu versteuern, wenn außer der nur passiven Zurverfügungstellung des Grundstückes auch noch geschäftliche Tätigkeiten, wie z.B. Aufsicht, Verwaltung, ständige Unterhaltung u.a. erbracht werden.

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