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Entgeltsänderungen in der Umsatzsteuervoranmeldung, Heft 7/2003

BBi 2003, 1 Heft 7 v. 3.7.2003

Das Finanzministerium hat für die Behandlung von Entgeltsänderungen in der UVA einige weitere Grundsätze festgelegt:

Entgeltsänderungen sind ohne Unterscheidung zwischen laufendem oder früherem Voranmeldungszeitraum grundsätzlich unter der Kennzahl 000 (Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlage) und in den korrespondierenden Kennzahlen der steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze zu berücksichtigen.

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