(Erlass vom 6. Mai 2003)
Die Anmeldung zu FINANZOnline kann nicht nur bei dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt, sondern bei jedem Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis vorgenommen werden. Ausländische Unternehmer sind ebenfalls zur elektronischen Übermittlung der UVA verpflichtet. Die Zugangskennungen werden jedoch nicht ausgehändigt, sondern an die angegebene ausländische Adresse mit “internationalem Rückschein" zugesandt.