Neuer Verzugszinssatz
Der Basiszinssatz betrug am 30.6.2003 nur noch 1,47 %. Unter Hinzurechnung des gesetzlichen Aufschlages von 8 % betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum 1.7.-31.12.2003 jetzt 9,47 %. Dieser Zinssatz gilt für zweiseitige Unternehmergeschäfte (beide Parteien sind Unternehmer) und nur, wenn keine abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
