vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstgeberabgabe, Heft 6/2003

BBi 2003, 2 Heft 6 v. 3.6.2003

Der bisherige Pflichtbeitrag des Arbeitgebers zur Kranken- und Pensionsversicherung (16,4 %) bei Überschreiten der 1 ½ fachen Geringfügigkeitsgrenze (derzeit EUR 464,07) wurde vom Verfassungsgerichtshof per 31.3.2003 aufgehoben. Für die Monate April und Mai ist daher kein Beitrag zu entrichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!