Wichtige Bestimmungen der ab der Veranlagung 2003 geltenden UmgrStR 2002 zum Artikel II (Umwandlungen):
Handelsrechtliche Rechtsgrundlage - UmgrStR 2002 Rz 409Nach § 1 UmwG können Kapitalgesellschaften unter Ausschluss der Abwicklung durch Unternehmensübertragung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge entweder errichtend in eine Personengesellschaft oder verschmelzend auf den Hauptgesellschafter umgewandelt werden.
