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Schwellenwerte für KMU ab 2005, Heft 6/2003

BBi 2003, 4 Heft 6 v. 3.6.2003

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen dürfen nach den EU-Richtlinien nur noch den "kleinsten", “kleinen" und “mittleren" Unternehmen, eben den KMUs zugute kommen. Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen neu festgelegt:

Mittlere Unternehmen: Jahresumsatz unter 50 Mill. Euro, weniger als 250 Dienstnehmer

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