Staatliche Unterstützungsmaßnahmen dürfen nach den EU-Richtlinien nur noch den "kleinsten", “kleinen" und “mittleren" Unternehmen, eben den KMUs zugute kommen. Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen neu festgelegt:
Mittlere Unternehmen: Jahresumsatz unter 50 Mill. Euro, weniger als 250 Dienstnehmer
