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Zinsenaufwand/ Zinsenertrag, Heft 6/2003

BBi 2003, 2 Heft 6 v. 3.6.2003

Zinsen als Betriebsausgaben

Allgemein gilt der Grundsatz, dass Zinsenaufwendungen dann keine Betriebsausgaben darstellen, wenn die aufgenommenen Kredite der privaten Lebensführung dienen. Werden betriebliche Aufwendungen fremdfinanziert, obwohl entsprechende Eigenmittel vorhanden sind (bzw. waren), so sind die Zinsen jedenfalls Betriebsausgaben.

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