Zinsen als Betriebsausgaben
Allgemein gilt der Grundsatz, dass Zinsenaufwendungen dann keine Betriebsausgaben darstellen, wenn die aufgenommenen Kredite der privaten Lebensführung dienen. Werden betriebliche Aufwendungen fremdfinanziert, obwohl entsprechende Eigenmittel vorhanden sind (bzw. waren), so sind die Zinsen jedenfalls Betriebsausgaben.
