Leisten Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft Zuschüsse an diese Gesellschaft, so tritt im Normalfall Gesellschaftssteuerpflicht ein (1 % vom Wert des Zuschusses).
Leisten Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft Zuschüsse an diese Gesellschaft, so tritt im Normalfall Gesellschaftssteuerpflicht ein (1 % vom Wert des Zuschusses).
