Bei Dauerleistungen, wie z.B. Miet-, Pacht- oder Service- und Wartungsleistungen ist es zulässig, an Stelle einer monatlichen Rechnung eine Dauerrechnung auszustellen, die gemeinsam mit dem Zahlungsnachweis zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Dauerrechnung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (also mit allen Merkmalen - von der UID-Nummer bis zum Ausstellungsdatum) und darf nicht zeitlich unbeschränkt, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum gelten (z.B. Rechnungsvermerk: Dauerrechnung für die Monate 1-12/2003). USt-Richtlinien 2000, Rz 1524a
