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Befreiung vom Dienstgeberbeitrag, Heft 4/2003

BBi 2003, 1 Heft 4 v. 3.4.2003

Eine Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ist nicht mehr gegeben, wenn der Dienstnehmer nach der Verordnung EWG Nr. 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegt und für ihn damit der Anspruch auf eine Familienleistung nach dem FLAG ausgeschlossen ist. Für alle anderen Fälle ohne EU/EWR Bezug besteht die DB-Pflicht wie bisher weiter.

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