1. Einkommensteuergesetz
Partner, die mit Rentenversicherungsnehmern in ehe-ähnlicher Gemeinschaft gelebt haben, werden als Rentenbezieher den Ehegatten bzw. Kindern gleichgestellt (§ 108b Abs. 1 Z 2 lit d EStG).Die Nachversteuerung bei Auszahlung der geleisteten “prämienbegünstigten Beiträge zur Zukunftsvorsorge" wird mit 25 % der erzielten Kapitalerträge (Zinsen und Zinseszinsen) beschränkt. Bisher waren 6 % des gesamten Auszahlungsbetrages vorgesehen (§ 108g Abs. 5 EStG).