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Rückstellung für Altersteilzeit, Heft 4/2003

BBi 2003, 2 Heft 4 v. 3.4.2003

Wenn mit einem Dienstnehmer für den Beginn der Altersteilzeit eine Vollarbeitszeit mit vermindertem Entgelt und mit anschließender vollständiger Arbeitsfreistellung mit Entgeltszahlung vereinbart wurde, so wird eine Rückstellung in Höhe des noch nicht entlohnten Anteiles der Arbeitsleistung erforderlich.

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