Ergänzungen der ESt-Richtlinien 2000 Rz 8216-8229
Für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Anlagegüter in den Kalenderjahren 2002 und 2003 kann eine Investitionszuwachsprämie von 10 % der Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden.
Bemessungsgrundlage