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Lehrlingsfreibetrag und Lehrlingsausbildungsprämie, Heft 4/2003

BBi 2003, 3 Heft 4 v. 3.4.2003

Erläuterungen zu § 124 Z 31 EStG, § 108f EStG in den Rz 1440 bis 1456, Rz 8230 bis 8234 der EStRl 2000.

Lehrlingsfreibetrag ( § 124b Z 31 EStG 1988 )

Bei Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen steht dem Lehrberechtigten bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder bei einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unverändert ein Lehrlingsfreibetrag in Höhe von jeweils EUR 1.460,— zu, soweit das jeweilige Lehrverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und im betreffenden Veranlagungsjahr keine Lehrlingsausbildungsprämie beansprucht wird.

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