Erläuterungen zu § 124 Z 31 EStG, § 108f EStG in den Rz 1440 bis 1456, Rz 8230 bis 8234 der EStRl 2000.
Lehrlingsfreibetrag ( § 124b Z 31 EStG 1988 )Bei Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen steht dem Lehrberechtigten bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder bei einer vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unverändert ein Lehrlingsfreibetrag in Höhe von jeweils EUR 1.460,— zu, soweit das jeweilige Lehrverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und im betreffenden Veranlagungsjahr keine Lehrlingsausbildungsprämie beansprucht wird.
