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Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie , Heft 4/2003

BBi 2003, 3 Heft 4 v. 3.4.2003

Erläuterungen zu § 4 Abs. 4 Z 8 und Z 10 EStG, § 108c in den Rz 1352 bis 1440a, Rz 8210 bis Rz 8211 der EStRl 2000.

Hinweis: Nur Bildungsaufwendungen für Arbeitnehmer, nicht jedoch für den Unternehmer selbst sind begünstigt.

“Externer" Bildungsfreibetrag § 4 Abs. 4 Z 8 EStG

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