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Neue Mitteilungspflicht - § 109a EStG, Heft 1/2003

BBi 2003, 1 Heft 1 v. 3.1.2003

Bestimmte im Jahre 2002 ausbezahlte Entgelte müssen bis Ende Jänner 2003 (bei elektronischer Übermittlung bis Ende Februar 2003) an das für die USt zuständige Finanzamt auf dem amtlichen Vordruck E 18 gemeldet werden (www.bmf.gv.at/service/formulare ).

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