Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben. Für 2003 bleibt die Steuerpflicht allerdings bestehen. Bis zum 31.12.2003 muss eine gesetzliche Neuregelung (eine “Reparatur" erfolgen).
Der Verfassungsgerichtshof hat die Besteuerung der Unfallrenten für die Jahre 2001 und 2002 aufgehoben. Für 2003 bleibt die Steuerpflicht allerdings bestehen. Bis zum 31.12.2003 muss eine gesetzliche Neuregelung (eine “Reparatur" erfolgen).
