Das Finanzministerium hat in einem Erlass vom 7.12.2002 einige interessante Erläuterungen zu Fragen der Gebühren und Verkehrssteuern veröffentlicht:
Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerbefreiung:Der sachliche Freibetrag von EUR 365.000,— für unentgeltliche Betriebsübergaben kann nicht gewährt werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet ist und der Übergeber keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mehr bezieht.
