Mit 1.1.2003 wird es bekanntlich ernst mit der Aufzeichnungspflicht für Vereine. Das mit 1.7.2002 in Kraft getretene Vereinsgesetz bestimmt, dass die Bestimmungen über die Rechnungslegung erstmals auf Rechnungsjahre anzuwenden sind, die nach dem 31.12.2002 beginnen.
