1. Einreichungspflicht
Für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2002 beginnen, ist die Einreichung einer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtend, ausgenommen
der Unternehmer erzielte im vorangegangenen Kalenderjahr Umsätze von nicht mehr als EUR 100.000,-und