Entnahme einer bebauten Liegenschaft bei einer Einbringung nach Art. III UmgrStG
Wird im Zuge einer Einbringung nach Art. III UmgrStG durch die Zurückbehaltung einer bebauten Liegenschaft ein Gewinn aufgedeckt, unterliegt dieser nicht dem begünstigten Steuersatz nach § 37 EStG (VwGH 24.09.2003, 97/13/0233).
