Die Regierungsvorlage zu diesem Gesetz sieht u.a. einige Änderungen des EStG vor, wobei die Gesetzwerdung abzuwarten bleibt:
Der Forschungsfreibetrag II für Forschung und experimentelle Entwicklung (neu: § 4 Abs. 4 Z 4 EStG) wird ab dem Jahr 2004 von 15 % auf 25 % erhöht. Alternativ dazu kann eine ab 2004 auf 8 % erhöhte Forschungsprämie geltend gemacht werden.