Die Besteuerung der Unfallrenten wurde bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung per 31.12.2003 aufgehoben. Eine gesetzliche Neuregelung ist nach einer Information des BMSG nicht vorgesehen.
Die Besteuerung der Unfallrenten wurde bekanntlich vom Verfassungsgerichtshof mit Wirkung per 31.12.2003 aufgehoben. Eine gesetzliche Neuregelung ist nach einer Information des BMSG nicht vorgesehen.
