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Änderung der EStR 2000 - Allgemeiner Änderungserlass 2003, Heft 11/2003

BBi 2003, 2 Heft 11 v. 3.11.2003

Inhaltliche Neuaussagen dieses Erlasses:

Kilometergeld bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines PKW

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Eigennutzung des PKW. Es können daher bis zu maximal 30.000 betrieblich gefahrene Kilometer als Kilometergelder geltend gemacht werden. Wird das Fahrzeug jedoch überwiegend betrieblich verwendet, können nur die tatsächlich anfallenden Aufwendungen (Treibstoff, anteilige Fixkosten usw., keine AfA) angesetzt werden (EStR 2000 Rz 1614).

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