Verordnung des BMF vom 29.8.2003, BGBl II 393/2003 (Auslands-KESt-Verordnung 2003)
In dieser Verordnung wird der Abzug der Kapitalertragsteuer von ausländischen Kapitalerträgen, die von inländischen Stellen ausbezahlt werden und die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern geregelt. Daraus einige wichtige Punkte:
