Mit dem Bundesgesetz über Immobilienfonds (BGBl I 80/2003 vom 26.8.2003) wurde auch das EStG geändert. Bestimmte Einkünfte bzw. Kapitalerträge sind gem. § 37 Abs. 8 EStG mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern.
Dazu zählen:
Der Sondergewinn gem. § 11 Abs. 1 EStG (Eigenkapitalzuwachsverzinsung wie schon bisher)