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Besonderer Einkommensteuersatz von 25 %, Heft 11/2003

BBi 2003, 2 Heft 11 v. 3.11.2003

Mit dem Bundesgesetz über Immobilienfonds (BGBl I 80/2003 vom 26.8.2003) wurde auch das EStG geändert. Bestimmte Einkünfte bzw. Kapitalerträge sind gem. § 37 Abs. 8 EStG mit einem besonderen Steuersatz von 25 % zu versteuern.

Dazu zählen:

Der Sondergewinn gem. § 11 Abs. 1 EStG (Eigenkapitalzuwachsverzinsung wie schon bisher)

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