Kursverluste im Zusammenhang mit dem Erwerb von internationalen Schachtelbeteiligungen
Auch Kursverluste sind gem. § 12 Abs. 2 KStG nicht abzugsfähig, da sie ebenfalls in einem direkten objektiven Zusammenhang mit der Steuerfreiheit der Schachtelbeteiligung gem. § 10 KStG stehen.
