Nutzungsdauer eines Mietrechtes
Die Nutzungsdauer eines Mietrechtes ist durch die voraussichtliche Dauer des Bestandverhältnisses begrenzt; auf die voraussichtliche Vertragsdauer ist auch bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnissen abzustellen. Im vorliegenden Beschwerdefall wurde eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt (VwGH 16.09.2003, 2000/14/0119).
