vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Prämien, Heft 10/2003

BBi 2003, 1 Heft 10 v. 3.10.2003

Nach den ESt-Richtlinien 2000, Rz 8209, 8211, 8215, 8229 und 8233 kann die Geltendmachung der steuerlichen Prämien bereits vor Abgabe der Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) erfolgen. Die späteste Geltendmachung muss jedoch in einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis erfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!