Nach den ESt-Richtlinien 2000, Rz 8209, 8211, 8215, 8229 und 8233 kann die Geltendmachung der steuerlichen Prämien bereits vor Abgabe der Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung) erfolgen. Die späteste Geltendmachung muss jedoch in einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis erfolgen.
