Die bisherigen Regelungen nach den USt-Richtlinien sehen Folgendes vor:
Wenn von einem Unternehmer in der eigenen Kantine kostenloses Essen abgegeben wird, so können zur Ermittlung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage zwei Drittel der lohnsteuerlichen Sachbezüge herangezogen werden (UStR 2000, Rz 672). Kurz: Die kostenlose Verpflegung der Dienstnehmer in der Kantine ist umsatzsteuerpflichtig.