Aussagen aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2003, Heft 10/2003
BBi 2003, 1 Heft 10 v. 3.10.2003
Das Entgelt für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an einem Gegenstand des Unternehmensbereiches (z.B. an einer Betriebsliegenschaft) ist mit dem Normalsteuersatz zu versteuern (keine Grundstückslieferung, keine Vermietungsleistung).