Im Erlass des BMF vom 28.1 1.2002 - Ergänzung der EStR 2000 Rz 3352 - wird erläutert, dass eine Aufstockung des Wertpapierbestandes zum 31.12.2002 nicht mehr erforderlich ist, wenn die Abfertigungsrückstellung per 31.12.2002 steuerfrei aufgelöst wird. Wenn Sie daher entschlossen sind, Ihre Abfertigungsrückstellung per 31.12.2002 steuerfrei aufzulösen, müssen Sie bis zum 31.12.2002 keine zusätzlichen Wertpapiere mehr anschaffen.
