Aus dem Protokoll der Lohnsteuertagung 2002, AÖF 255/2002 einige wichtige Aussagen:
Werbungskosten für SportausübungDiese Kosten für Sportgeräte, Sportkleidung etc. sind im Normalfall nicht als Werbungskosten abzugsfähig, ausgenommen Sportgeräte, die Berufssportlern bzw. Berufstrainern zur unmittelbaren Sportausübung dienen.
