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Neue Formalvorschriften für Rechnungen ab 1.1.2003, Heft 12/2002

BBi 2002, 1 Heft 12 v. 3.12.2002

Rechnungen gem. § 11 UStG, die den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen ab 1.1.2003 folgende neun Merkmale ausweisen:

den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmersden Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung

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