Rechnungen gem. § 11 UStG, die den Rechnungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen ab 1.1.2003 folgende neun Merkmale ausweisen:
den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmersden Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung