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Kuraufenthalt als außergewöhnliche Belastung, Heft 10/2002

BBi 2002, 4 Heft 10 v. 3.10.2002

Die Aufwendungen für einen Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen. (Gilt für Gebäude mit bisherigem AfA-Satz von 4%.) Die Zwangsläufigkeit des Kuraufenthaltes ist nachzuweisen durch

ein vor Kurantritt ausgestelltes ärztliches Zeugnis, aus dem sich die Notwendigkeit und Dauer der Reise sowie das Reiseziel ergeben, oder

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