Nach dem klaren Wortlaut des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sind bei nicht selbständiger Tätigkeit die Aufwendungen für täglich zurückgelegte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale auch bei Nachweis höherer Kosten (hier Kilometergelder) abgegolten (VwGH 25.4.2002,2001/15/0225).
