Die GewO 1994 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbe in Österreich angemeldet und ausgeübt werden darf. Eines dieser Erfordernisse ist, zu keiner drei Monate übersteigenden – nicht getilgten – Freiheitsstrafe gerichtlich verurteilt worden zu sein. Welche Folgen mit einer solchen Verurteilung verbunden sind, soll der vorliegende Beitrag aufzeigen.
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