Arbeitsunfälle auf Baustellen ziehen regelmäßig Ermittlungsverfahren wegen §§ 80, 81 und 88 StGB nach sich. Die entscheidenden Weichen werden dabei in den ersten Stunden und Tagen nach dem Unfallzeitpunkt gestellt, oft schon, bevor ein Strafverteidiger beigezogen wird. Der vorliegende Beitrag zeigt, welche Fehler Bauunternehmen und ihre rechtlichen Berater in dieser Phase vermeiden sollten, wie sich die Stellung als Zeuge oder Beschuldigter auswirkt und welche Wechselwirkungen mit dem nachfolgenden Zivilprozess zu bedenken sind.

