Das StGB sieht für Personenschäden im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen Haftungen vor. Abhängig davon, welches Delikt vollendet wurde, können empfindliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den – für einen Arbeitsunfall potenziell – verantwortlichen Personen, Straftatbeständen sowie Sanktionen.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

