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Kein Anspruch auf Kosten der Sanierung der Bauleistung gegen den Lieferanten außerhalb von Verbrauchergeschäften

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2026, 82 - 83 Heft 2 v. 15.3.2026

1. Da es sich bei Verbesserungsansprüchen materiell um nach der Übergabe offengebliebene Erfüllungsansprüche handelt, kann vom Gewährleistungspflichtigen nicht mehr verlangt werden als das, wozu er sich vertraglich verpflichtet hat.

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