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Forcierung durch Eigenpersonal oder Arbeitskräfteüberlassung?

BaukaufmannSteuerrechtGernot Strasser, Alexander Streitrieglbau-aktuell 2026, 84 - 88 Heft 2 v. 15.3.2026

Bei Forcierungsmaßnahmen steht der Bauunternehmer vor der Entscheidung: Setzt er auf Eigenpersonal (Mehrarbeit bzw Überstunden) oder auf überlassene Arbeitskräfte (sogenanntes Leihpersonal)? Während Christoph Wiesinger im Teil 1 dieser Beitragsreihe die rechtlichen Grundlagen erörtert hat, widmet sich der vorliegende Teil 2 dem kalkulatorischen Vergleich der beiden Szenarien.

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