Bei Forcierungsmaßnahmen steht der Bauunternehmer vor der Entscheidung: Setzt er auf Eigenpersonal (Mehrarbeit bzw Überstunden) oder auf überlassene Arbeitskräfte (sogenanntes Leihpersonal)? Während Christoph Wiesinger im Teil 1 dieser Beitragsreihe die rechtlichen Grundlagen erörtert hat, widmet sich der vorliegende Teil 2 dem kalkulatorischen Vergleich der beiden Szenarien.

