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Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers und Abzug „neu für alt“

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2025, 149 - 150 Heft 4 v. 15.7.2025

1. Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder die Entscheidung des Außerstreitrichters ist entbehrlich, wenn bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen betreffend allgemeine Teile durch einen einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer Gemeinschaftsinteressen nicht beeinträchtigt werden können, also kein Interessenkonflikt möglich ist.

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