1. Eine Pauschalvereinbarung ist im Kern darauf angelegt, sich die Mengenermittlung durch Abrechnung zu ersparen, erfasst aber gerade nicht nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsinhalts.
1. Eine Pauschalvereinbarung ist im Kern darauf angelegt, sich die Mengenermittlung durch Abrechnung zu ersparen, erfasst aber gerade nicht nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsinhalts.
