Im Zuge der Corona-Pandemie schuf der Gesetzgeber erstmals eine Steuerbegünstigung für besondere Prämien für Mitarbeiter. Unter anderen Bezeichnungen und auch mit jeweils variierenden Voraussetzungen gab es seither in jedem Jahr entsprechende Begünstigungen für Prämien. Das Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl I 2025/25, sieht auch für das Jahr 2025 eine derartige Regelung vor.
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