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Schlichtungsvereinbarung in der ÖNORM B 2110 (Fassung 2013) ist fakultativ

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2025, 24 - 26 Heft 1 v. 15.1.2025

1. Durch eine Schlichtungsvereinbarung verpflichten sich die Parteien, Klage vor dem staatlichen Gericht erst zu erheben, nachdem im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen wurde.

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