Der Bauherr kann unter bestimmten Voraussetzungen die frühere Fertigstellung des Bauvorhabens fordern. Dies wird im Regelfall nur möglich sein, indem die beim Bauvorhaben eingesetzten Arbeitnehmer Überstunden erbringen (theoretisch kommt auch ein Einsatz von zusätzlichen Arbeitnehmern infrage). Im Folgenden werden auch die arbeitsrechtlichen Grundlagen dargestellt, zumal sie in gewisser Hinsicht eine Vorfrage für die Lösung der bauwerkvertraglichen Fragen sind.

