Mit der aktuellen Wiener Bauordnungsnovelle 2023 erfolgten Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten wirtschaftlichen Abbruchreife alter Gebäude. Dabei haben Fragen rund um die schuldhafte Verletzung der Instandhaltungspflicht oder der technischen Unmöglichkeit verstärkte Bedeutung. Im nachfolgenden Beitrag soll beleuchtet werden, welche Grundsätze sich dazu aus der bisherigen Rechtsprechung ableiten lassen.

