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Funktion und Inhalt des Dienstzettels

BaukaufmannSteuerrechtChristoph Wiesingerbau-aktuell 2024, 119 - 122 Heft 3 v. 15.5.2024

Da mit wenigen Ausnahmen für den Arbeitsvertrag kein Schriftformgebot besteht, sieht der Gesetzgeber die Institution des Dienstzettels vor. Dieser soll im Wesentlichen den Inhalt des mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrages enthalten (respektive die Mindestinhalte für einen schriftlichen Arbeitsvertrag festlegen).

Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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