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Beträchtliche Kostenüberschreitung wegen Umständen aus der Bestellersphäre

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2024, 114 - 115 Heft 3 v. 15.5.2024

Nach der Rechtsprechung ist die unverzügliche Anzeige einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung eines Kostenvoranschlags zur Wahrung des Anspruchs des Werkunternehmers wegen der Mehrarbeiten – unabhängig von der „Verbindlichkeit“ des Kostenvoranschlags – entbehrlich, wenn die Umstände, die zu den Mehrarbeiten führen, in der Sphäre des Bestellers liegen.

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